Bundestagswahl 2025
Bundestags- und Landratswahl am 23. Februar 2025
Landeswahlleiter Marcel Hürter: Briefwahlunterlagen dringend absenden
Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.
Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.
In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten aufgelöst und der Termin zur Neuwahl auf den 23. Februar 2025
festgesetzt. Darüber hinaus wird am 23. Februar 2025 die Landrätin/der Landrat des Westerwaldkreises gewählt.
Die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Ende Januar 2025.
Die Neuwahl des Bundestages hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.
Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen.
In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.
Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:
- Mittels Online-Wahlschein unter folgendem Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=200
- per Mail an briefwahl@montabaur.de
- schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
- per Fax
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- ggf. eine abweichende Versandanschrift
- Briefwahlantrag zur Bundestags- und/ oder Landratswahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schicken oder unmittelbar in den Brieflasten am Rathaus in Montabaur einwerfen.
Aufgrund der verkürzten Fristen ist die sichere Methode, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Alternativ kann der Wahlbrief auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Sie können außerdem die Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro, wie bereits bei der Kommunalwahl 2024, nicht mehr im Rathaus befindet und unter folgender Adresse zu erreichen ist:
Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Montabaur
Steinweg 34
1. Obergeschoss
56410 Montabaur
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 16 Uhr
Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr