Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Bundestags- und Landratswahl am 23. Februar 2025


Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten aufgelöst und der Termin zur Neuwahl auf den 23. Februar 2025 festgesetzt. Darüber hinaus wird am 23. Februar 2025 die Landrätin/ der Landrat des Westerwaldkreises gewählt.

Die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Ende Januar 2025.

Die Neuwahl des Bundestages hat verkürzte Fristen zur Folge, weshalb die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen und versendet werden können.

Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.

Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:

  • per Mail an briefwahl@montabaur.de
  • schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:

  • schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • ggf. eine abweichende Versandanschrift
  • Briefwahlantrag zur Bundestags- und/ oder Landratswahl

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schicken oder unmittelbar in den Brieflasten am Rathaus in Montabaur einwerfen.

Aufgrund der verkürzten Fristen ist die sichere Methode, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Alternativ kann der Wahlbrief auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Sie können außerdem die Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Dort haben Sie die Möglichkeit unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro, wie bereits bei der Kommunalwahl 2024, nicht mehr im Rathaus befindet und unter folgender Adresse zu erreichen ist:

Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Montabaur

Steinweg 34

1. Obergeschoss

56410 Montabaur

 

Öffnungszeiten:

Montag:           8:00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:        8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:        8:00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:    8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           8:00 Uhr bis 12.00 Uhr