Die Auszubildenden der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und ihr Ausbilder Ralf Nebgen nahmen kürzlich am Aktionstag des Amtsgerichtes Montabaur teil. Dabei besuchten sie unter anderem auch eine Showgerichtsverhandlung und erlebten so hautnah, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft.
Es ging um ein Schmucktäschchen, welches die Angeklagte einer alten Dame, um die sie sich als Altenpflegerin kümmerte, angeblich geklaut hätte. Die Angeklagte selbst sagte jedoch, dass die Frau ihr das Täschchen geschenkt habe und sie dachte, dass sich darin Schokolade befand.
Zu Beginn wurden zunächst zwei Schöffen aus dem Publikum ausgewählt, die den Richter unterstützen sollten. Einer davon war Nils Kevin Körting-Eberhardt, der seine Ausbildung bei der Verbandsgemeindeverwaltung in diesem Jahr begonnen hat.
Anschließend begann auch schon die Gerichtsverhandlung mit der Eröffnung durch den Richter, gefolgt von der Vorstellung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Im Anschluss folgte die Beweisaufnahme, in der zwei Zeugen - darunter ein Polizist - angehört und die Beweismittel angeführt wurden.
Dann folgten auch schon die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers. Nachdem sich der Richter mit seinen Schöffen kurz zur Beratung zurückgezogen hatte, wurde das Publikum gefragt, welches Urteil sie fällen würden. Dabei wurde schnell klar, wie uneinig sich die Menschen waren und wie schwierig es ist, sich bei solchen Verhandlungen eine Meinung zu bilden. Immerhin kann das Urteil schwerwiegende Konsequenzen für den Angeklagten bzw. die Angeklagte haben.
Schließlich kam das Publikum zu dem Ergebnis, dass die Frau schuldig sei, aber „nur“ mit einer Bewährungsstrafe belegt werden solle. Am Ende wurde dann das Urteil verlesen, welches – wie schon vom Publikum vermutet – eine Bewährungsstrafe für die Angeklagte beinhaltete.
Am Ende des Tages waren sich alle Auszubildenden einig, dass man durch diese Showgerichtsverhandlung einen guten Eindruck davon bekommen konnte, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft, wer dort alles beteiligt ist und dass es überhaupt nicht einfach ist, zu einem gerechten Urteil zu kommen, wenn beide Seiten überzeugend ihre Sicht der Dinge darlegen.