Kommunalwahl 2024

Kommunal- und Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Wahl des Europäischen Parlaments und die allgemeinen Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Bei der Kommunalwahl entscheiden die Wähler mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts-, Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und Stadtbürgermeister.

Erhalten Sie hier die wichtigsten Infos rund um die Kommunalwahl 2024. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Wahl mitzuwirken: Wir suchen für den 9. Juni noch Wahlhelfer für die zahlreichen Wahllokale in der VG Montabaur.

Das Wahlbüro der Verbandsgemeinde Montabaur ist ab sofort unter folgender Adresse zu erreichen:

Wahlbüro
Steinweg 34
1. Obergeschoss
56410 Montabaur


Hinweis zur Europa- und Kommunalwahl - Wahllokal Reckenthal

Das Wahllokal des Stimmbezirks 064 in Montabaur-Reckenthal, Herz-Jesu-Kapelle, ist nicht barrierefrei zu erreichen. Auf den Wahlbenachrichtigungen stand fälschlicherweise barrierefrei. Falls Sie dadurch das Wahllokal nicht erreichen können, haben Sie die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Darüber hinaus ist das Wahllokal mit der Anschrift Tannenweg 34 zu erreichen (nicht wie bisher angegeben Tannenweg 55-57). 


Layout 1


Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024


Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zusenden. Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.


Der rote Wahlbriefumschlag für die Europawahl.
Der orangefarbene Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahlen.

Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.






Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen
Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden.
Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.


Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ab dem 6. Mai 2024, bis spätestens zum 19. Mai 2024, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab dem 6. Mai 2024 die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. (Bitte warten Sie den Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ab!).

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt –, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
  2. mittels Online-Wahlschein unter folgendem Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=200
  3. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  4. per Fax oder
  5. durch einfache E-Mail an Briefwahl@montabaur.de  

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro nicht mehr im Rathaus befindet,
sondern unter folgender Adresse zu erreichen ist:

Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Montabaur
Steinweg 34
1. Obergeschoss
56410 Montabaur

Montag         8 bis 16 Uhr
Dienstag       8 bis 16 Uhr
Mittwoch       8 bis 16 Uhr
Donnerstag  8 bis 18 Uhr
Freitag          8 bis 12 Uhr

 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten orangenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, bzw. für die Europawahl in dem adressierten roten Wahlbrief an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Montabaur einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.