Deutlich größer und vielfältiger soll das Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur werden. Nach den Plänen des Investors soll die Verkaufsfläche mehr als verdoppelt und neue Anbieter hereingeholt werden. Bereits 2019 hatten der Stadtrat und der Verbandsgemeinderat von Montabaur dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, verbunden mit der Zusage, Baurecht schaffen zu wollen. Dazu muss die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen und die Verbandsgemeinde (VG) ihren Flächennutzungsplan entsprechend anpassen. Beide Verfahren wurden vor Weihnachten von den Gremien förmlich eingeleitet. Viele offene Fragen werden in den Verfahren gutachterlich untersucht und Punkt für Punkt in den Räten entschieden. Parallel dazu wurde auf Landesebene ein entsprechendes Raumordnungsverfahren angestoßen, in dem auch die Auswirkungen auf die Kommunen in der Region untersucht werden.
Das Bauvorhaben
Das FOC wurde 2015 im ICE-Park Montabaur eröffnet. Einige Nachbarkommunen hatten im Vorfeld gegen das Bauvorhaben geklagt, weil sie die Konkurrenz für den Einzelhandel in ihren Innenstädten befürchteten. Im Rahmen der Gerichtsverfahren wurden so genannten Verträglichkeitsstudien erstellt. Im Ergebnis wurde die Verkaufsfläche auf 10.000 Quadratmeter begrenzt, die Sortimentsliste auf FOC-typische Waren beschränkt Mögliche Erweiterungen in der Zukunft wurden jedoch nicht ausgeschlossen. Zunächst hat diese Flächenbegrenzung jedoch dazu geführt, dass das Fabrikverkaufszentrum im nationalen und europäischen Vergleich sehr klein und - nach Auffassung des Investors - auf Dauer nicht konkurrenzfähig ist. Deshalb will der Investor, die Fashion Outlet Grundbesitz GmbH, die Verkaufsfläche nun auf 21.800 Quadratmeter erweitern. Dazu sollen beiderseits der Straße Allmannshausen (K82) neue Gebäude entstehen, ein Teil des heutigen Parkplatzes würde überbaut und ein zusätzliches Parkhaus errichtet. Insgesamt wird das FOC-Areal aber nur etwa 10% größer sein als bisher. Im Zuge der Erweiterung möchte das FOC-Management auch eine interne Umstrukturierung vornehmen und die Sortimente umverteilen. Diese Entwicklung wollen Stadt und Verbandsgemeinde grundsätzlich unterstützen.
Der Umweltbericht
Während eines jeden Bauleitplanverfahrens wird ein so genannter Umweltbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Umweltbelange mit welchem Ergebnis untersucht wurden. Dazu werden verschiedene Fachgutachten eingeholt bzw. vorhandene Unterlagen zielgerichtet ausgewertet. Im Rahmen der Umweltprüfung wird untersucht, ob und inwieweit die Lebensräume von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie Schutzgüter wie Boden, Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Landschaftsbild und Erholungswert durch das Bauvorhaben berührt werden könnten. Der Umweltbericht ist bereits in Arbeit, denn er bildet eine der Grundlagen für alle Verfahren auf den Ebenen Land, VG und Stadt. Im Laufe der Verfahren können einzelne Aspekte des Umweltberichts noch vertieft untersucht und so auf vorgetragene Anregungen reagiert werden.
Der Bebauungsplan
Um auf Gemeinde-Ebene Baurecht zu schaffen, muss die Stadt Montabaur einen Bebauungsplan (B-Plan) für das Areal aufstellen. Dieses Verfahren hat der Stadtrat jetzt (bei einer Nein-Stimme) eingeleitet. Der Stadtrat sieht im Thema Verkehr einen wichtigen Schwerpunkt, denn ein größeres FOC wird auch mehr Besucher anlocken und damit mehr Verkehr verursachen. Im Rahmen des Umweltberichts wurde bereits ein Verkehrsgutachten erstellt, das im Laufe des B-Plan-Verfahrens in ein Konzept und einen Maßnahmenkatalog überführt werden soll. Weitere Themen, die auch auf der Ebene der Stadt behandelt werden, sind beispielsweise der Einzelhandel und die Sortimentsabgrenzung zur Innenstadt, die optische Gestaltung der Gebäude, die freie Sicht auf das Baudenkmal Schloss und touristische Aspekte. „Es ist gut, wenn wir das B-Plan-Verfahren jetzt durchführen, denn das ist ein sinnvoller Rahmen, um die vielfältigen Fragen gutachterlich zu untersuchen und im Rat zu diskutieren. Außerdem hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen der Offenlagen in das Verfahren einzubringen“, so Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland.
Flächennutzungsplan
Ähnlich argumentierte Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich im VG-Rat, als dieser über den Flächennutzungsplan (FNP) beriet. Kritische Punkte müssten im Änderungsverfahren geklärt und die notwendigen Abwägungen getroffen werden, so der Bürgermeister. Allerdings müsse sich der VG-Rat auf die Fragen beschränken, die in seiner Zuständigkeit liegen; dazu gehört nicht der Verkehr. Im FNP sind die Flächen für das FOC selbst und für den Parkplatz bislang als Sonder-, Gewerbe- und Mischbauflächen ausgewiesen. Im 19. Änderungsverfahren, das jetzt eingeleitet wurde, soll die Flächennutzung konkretisiert und das gesamte Areal als Sondergebiet „FOC“ dargestellt werden. Die konkrete Festsetzung bedeutet mehr Rechtssicherheit für den Investor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 10,4 Hektar, von der bereits rund 90 Prozent mit dem heutigen FOC und Parkplatz bebaut sind. Der VG-Rat stimmte der Einleitung des Änderungsverfahrens bei sieben Gegenstimmen zu.
Raumordnungsverfahren
Der FNP muss inhaltlich mit dem Raumordnungsplan auf Landesebene übereinstimmen. Deshalb wurde für die Erweiterung des FOCs ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG stellte den Antrag an das Land, ein solches Änderungsverfahren einzuleiten. In dem Verfahren, das die SGD Nord führt, werden unter anderem die Auswirkungen auf die anderen Kommunen in der Region untersucht, gerade in Bezug auf den Einzelhandel.
Die Verfahren auf den drei Ebenen werden parallel durchgeführt, weil sie miteinander korrespondieren und viele Gutachten in alle Verfahren eingebracht werden.