Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ab dem 08.04.2022, bis spätestens zum 17.04.2022, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Ortsbürgermeisterwahl am 8. Mai 2022 zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab dem 08.04.2022 die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. (Bitte warten Sie den Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ab!).
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt –, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
- mittels Online-Wahlschein unter folgendem Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=200
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
- per Fax oder
- durch einfache Email an Briefwahl@montabaur.de
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro und wie folgt geöffnet:
Montag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie nur über den Eingang im historischen Rathaus zugänglich ist und, dass Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Montabaur einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.