Nach rund 14 Monaten Bauzeit wurde der Ausbau von Helfensteinstraße und Bodenweg in Eitelborn planmäßig fertiggestellt. Mehr als 800 laufende Meter Straße hat die Ortsgemeinde von Grund auf erneuern lassen. Es ist die erste kommunale Straßenbaumaßnahme in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur, die nach dem System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet wird.
Die Baumaßnahme
Zum Abschluss der Baumaßnahme hatte Ortsbürgermeister Daniel Best die Projektbeteiligten, also Planer, Arbeiter und Vertreter der Verbandsgemeinde, zu einer kleinen Feier auf den Kirmesplatz eingeladen. Er bedankte sich bei allen, „die hier stets für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben“, und lobte vor allem das Team der Tiefbaufirma Koch aus Westerburg, das alle Arbeiten vor Ort erledigt hatte. Sein Dank ging auch an die beiden Projektleiter der VG-Verwaltung Ralf Kohlhaas und Jörg Freitag sowie an die Anwohner, die während der Bauzeit vieles ertragen haben. „Das war eine sehr große Baustelle und die Menschen in Eitelborn haben regen Anteil daran genommen. Es ist gut, dass wir gleich die ganze Straße an einem Stück neu gemacht haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, auch wenn noch ein paar Restarbeiten ausstehen.“
Ein paar Zahlen verdeutlichen den Umfang der Baumaßnahme: Insgesamt wurden 810 Meter Straße und Gehwege erneuert, 1.600 Meter Bordsteine verbaut, 44 Regenabläufe eingesetzt und 21 neue Straßenlaternen aufgestellt. Es wurden 2.400 Quadratmeter Fläche als Gehweg gepflastert und 4.200 Quadratmeter als Fahrbahn asphaltiert. Für den Unterbau wurden zunächst 3.500 Kubikmeter Boden ausgehoben und anschließend 6.750 Tonnen Schotter neu eingebracht. Die VG-Werke haben 863 Meter neue Wasserleitungen verlegt und 50 Hausanschlüsse erneuert. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei rund 2 Mio. Euro (einschließlich der Projektanteile der VG-Werke)
Die wiederkehrenden Beiträge (WKB)
In Rheinland-Pfalz sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Anliegerbeiträge für den Ausbau ihrer gemeindeeigenen Verkehrsanlagen zu erheben. Verkehrsanlagen sind öffentliche Straßen, Wege, Plätze; unter Ausbau versteht man die Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung oder den Umbau von bereits erstmals hergestellten Verkehrsanlagen und Anlieger sind die Eigentümer, deren Grundstücke an der entsprechenden Verkehrsanlage liegen. Bisher wurden die Anlieger in den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur über den sogenannten Einmalbeitrag an den Ausbaukosten beteiligt. Hierbei ist der Beitrag für den Ausbau einer einzelnen Straße lediglich von den Anliegern der jeweiligen Verkehrsanlage zu zahlen. Das kommt zwar nur in größeren Zeitabständen von etwa 25 bis 40 Jahren vor, kann dann jedoch einmalig zu hohen Beträgen führen. Das System der Einmalbeiträge wird in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2023 generell abgeschafft. Die Ortsgemeinden Eitelborn und Görgeshausen haben dieser Entwicklung vorgegriffen und bereits die wiederkehrenden Beiträge (WKB) eingeführt.
Bei beiden Systemen werden die Baukosten nach einem bestimmten Schlüssel zwischen der Ortsgemeinde oder Stadt und den Anliegern aufgeteilt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Anliegeranteils ist immer die Grundstücksfläche ergänzt durch weitere Faktoren. Bei den WKB zahlen alle Anlieger des gesamten Abrechnungsgebietes immer dann, wenn eine beliebige Verkehrsanlage innerhalb des Abrechnungsgebietes ausgebaut wird. So können die WKB im Bedarfsfall jährlich erhoben werden. Abgerechnet wird diese jeweils nach Jahresende auf der Grundlage aller beitragsfähigen Planungs- und Baukosten, die in diesem Jahr in diesem Abrechnungsgebiet tatsächlich angefallen sind. Da die Ausbaukosten jedoch auf alle Anlieger eines Abrechnungsgebiets verteilt werden, sind die Beitragsbelastungen für den Einzelnen vergleichsweise gering. Das System der WKB gilt deshalb als solidarisch und sozialverträglicher.
Im Gebiet der VG Montabaur werden gerade flächendeckend WKB eingeführt; einzig die Ortsgemeinden Eitelborn und Görgeshausen sind diesen Schritt bereits gegangen. Das Ausbauprojekt Helfensteinstraße / Bodenweg ist die erste Maßnahme VG-weit, die so abgerechnet wird. Deshalb war auch der Erste Beigeordnete Andree Stein vor Ort als die neu ausgebauten Straßenzüge offiziell freigegeben wurde. „Hätte man hier nur die Anlieger an den Kosten beteiligt, wären sehr hohe Beiträge auf jeden Einzelnen zugekommen. Durch die wiederkehrenden Beiträge wird die Last solidarisch auf alle Einwohner des Ortes verteilt.“ Vor dem Hintergrund allgemein hoher Baukosten sei der Zeitpunkt für die Einführung der WKB gerade sehr passend, so Stein.
Für die übrigen 22 Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur einschließlich der sieben Stadtteile werden in der Verwaltung derzeit die einzelnen Abrechnungsgebiete vorbereitet (häufig ist dies die ganze Ortslage). Dafür müssen zunächst im gesamten Gebiet der VG für alle Grundstücke die Eckdaten erfasst werden, die später für die Berechnung der Beiträge erforderlich sind. Dazu zählen Größe, Bebauung, Nutzung (Wohnen oder Gewerbe), Eigentumsverhältnisse und Beitragspflicht. Das geschieht in enger Abstimmung mit den Ortsgemeinderäten bzw. dem Stadtrat, denn diese Gremien müssen vor der Erhebung der WKB entsprechende Satzungen beschließen.