Wenn der Jahreswechsel naht, freuen sich viele Bürger auf das damit verbundene Silvesterfeuerwerk. Da aber leider damit auch Probleme und Gefährdungen verbunden sind, hat der Gesetzgeber in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) folgendes festgesetzt:
Es ist verboten, Feuerwerkskörper oder Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer gegen dieses gesetzliche Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Unabhängig davon kann ein Fehlverhalten auch erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Alle Bürger sind daher aufgefordert, sich an diese Verbote zu halten und damit Gefährdungen zu vermeiden.