BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -  

Fassungsart /

Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

m³/a

Brunnen Steinrausch

303 017 531

Eitelborn

20

2/7

200.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Montabaur, Verbandsgemeindewerke, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Montabaur, den 11.04.2025

Im Auftrag

gez.
Erica Wüst