Wahl des Bürgermeisters
Die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Sonntag, den 4. Mai 2025 statt, da die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 ausläuft.
Zur Verbandsgemeinde Montabaur gehören die Stadt Montabaur und 24 weitere Ortsgemeinden mit rund 42.000 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung, mit über 300 Mitarbeitenden, ist die Stadt Montabaur.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Montabaur für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/ kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 18. Mai 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Auch die Stelle des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten ist aufgrund des Auslaufens der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 neu zu besetzen.
Die Erste Beigeordnete/der Erste Beigeordnete ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Zum bisherigen Geschäftsbereich des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten gehört die Leitung des Geschäftsbereiches II (Fachbereich 3 – Eigenbetrieb VG-Werke, Hoch- und Tiefbau und Fachbereich 4 – Bürgerdienste, Bildung). Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten erfolgt durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Die entsprechenden Informationen zum Bewerbungsprozess können Sie den beigefügten Stellenausschreibungen entnehmen: