Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten

Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten

Die Stelle des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten ist aufgrund des Auslaufens der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 neu zu besetzen.

Die Erste Beigeordnete/der Erste Beigeordnete ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Zum bisherigen Geschäftsbereich des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten gehört die Leitung des Geschäftsbereiches II (Fachbereich 3 – Eigenbetrieb VG-Werke, Hoch- und Tiefbau und Fachbereich 4 – Bürgerdienste, Bildung). Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.

Die Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten erfolgt durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Die entsprechenden Informationen zum Bewerbungsprozess können Sie der beigefügten Stellenausschreibung entnehmen: