Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten
Die Stelle des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten ist aufgrund des Auslaufens der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 1. Januar 2026 neu zu besetzen.
Die Erste Beigeordnete/der Erste Beigeordnete ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Zum bisherigen Geschäftsbereich des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten gehört die Leitung des Geschäftsbereiches II (Fachbereich 3 – Eigenbetrieb VG-Werke, Hoch- und Tiefbau und Fachbereich 4 – Bürgerdienste, Bildung). Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten erfolgt durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Die entsprechenden Informationen zum Bewerbungsprozess können Sie der beigefügten Stellenausschreibung entnehmen: