Grabstättenarten

Grabstättenarten

Die Grabstättenarten variieren auf den einzelnen Friedhöfen der Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur. Welche Grabstättenarten auf dem Friedhof in Ihrer Gemeinde angeboten werden, können Sie der jeweiligen Friedhofssatzung entnehmen oder erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur.


Reihengrabstätten 

Reihengräber sind auf jedem Friedhof zur Verfügung zu stellen (§ 2 Abs. 3 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz): Es handelt sich um Einzelgräber, die in zeitlicher Reihenfolge – also der Reihe nach – für die Dauer der Ruhezeit belegt werden. 

  • Reihengrab für Erdbestattungen
  • Reihengrab für Urnenbestattungen


Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten (sogenannte Doppelgräber) unterscheiden sich von den Reihengrabstätten durch ihre Größe, sind zur Aufnahme nicht nur eines einzelnen Verstorbenen bestimmt und werden für eine längere Benutzungsdauer (Nutzungszeit) eingeräumt. Eine gesetzliche Verpflichtung, Wahlgrabstellen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht.

  • Wahlgrab für Erdbestattungen (einstellig oder mehrstellig)
  • Wahlgrab für Urnenbestattungen (mehrstellig)


Besondere Grabarten

Rasengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen:

  • In einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld
  • Einheitliche Gestaltung des Grabfeldes mit Rasen
  • Bodenbündige Grabtafeln mit Namensnennung werden in den Boden eingelassen, die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren, aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig


Anonyme Rasengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen:

  • In einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld
  • Einheitliche Gestaltung des Grabfeldes mit Rasen
  • Es erfolgt keine Namensnennung des Verstorbenen


Urnengrabstätten im Urnengemeinschaftsgrabfeld

  • In einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld 
  • Beisetzung von mehreren Urnen
  • Einheitliche Gestaltung des Grabfeldes (zum Beispiel naturnahe Bepflanzung)


Urnengrabstätten in einer Urnenmauer/Urnenstele

  • In einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld


Urnengrabstätten um eine Urnenstele

  • In einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld
  • Stelen sind meist säulenartige, freistehende Elemente aus Naturstein