Beschilderung und Straßenverkehr

Verkehrsbehörde

Das Ordnungsamt erfüllt die Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde für alle Stadt- und Gemeindestraßen sowie die klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) innerorts.

Das heißt, die Verkehrsbehörde entscheidet in Abstimmung mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Eigentümer und Eigentümerinnen der Straße) über Verkehrsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie beispielsweise dem Aufstellen von Verkehrszeichen und -einrichtungen.