Gewerbeamt

gewerbeamt

Was ist ein Gewerbe

Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.

Folgend aufgeführte Bereiche zählen nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und werden daher auch nicht bei uns angemeldet. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft (vgl. § 3 HGB im Umkehrschluss).
  • Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. § 105 Absatz 2 Satz 1 HGB im Umkehrschluss)
  • Freie Berufe, denen in selbstständiger Tätigkeit nachgegangen wird, die jedoch im Gegensatz zur gewerblichen Selbstständigkeit in der Regel besondere berufliche Qualifikationen, höhere Bildung oder schöpferische Begabung erfordern und der Erbringung von Dienstleistungen höherer Art dienen. § 18 Absatz 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz [EStG] nennt die folgenden Beispiele: „die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“. Nicht erfasst sind Apotheker und Heilpraktiker (vgl. auch § 6 Absatz 1 Satz 2 Gewerbeordnung [GewO]).
  • Künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten, die unter Umständen bereits von der Ausnahme der freien Berufe erfasst sein können.
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

Grundsätzlich genügt die einfache Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO. Jedoch gibt es einige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, die vor der Anmeldung insbesondere eine umfangreiche Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich machen. Untenstehend finden Sie daher die Verlinkungen zum Bereich der normalen Gewerbemeldung und zu den einzelnen erlaubnispflichtigen Gewerben.


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