Geburt

Geburt

Was ist bei der Geburt Ihres Kindes zu tun? 

Jedes, im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur, geborene Kind muss im Geburtenbuch des Standesamtes Montabaur registriert werden. 


Bitte beachten Sie:

Innerhalb einer Woche ist die Geburt beim Standesamt anzumelden. Im Falle einer Totgeburt ist das Standesamt spätestens am nachsten Werktag zu informieren.


Unterlagen

Mitzubringen sind in der Regel

bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke/Abschriften aus den Geburtenregistern der Eltern
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bei Eheschließung im Ausland: Original der Eheurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer; evtl. eine Bescheinigung über die Ehenamensführung)
  • gültige Personalausweise, Reisepässe oder andere anerkannte Passersatzpapiere der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren
  • Vornamenserklärung, unterschrieben von beiden Ehegatten

bei einem Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke/Abschriften aus den Geburtenregistern der Eltern
  • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber
  • ggfls. bereits abgegebene Sorgeerklärung
  • ggfls. bereits abgegebene Namenserteilung
  • gültige Personalausweise, Reisepässe oder andere anerkannte Passersatzpapiere der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren
     

zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn die Mutter geschieden ist
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn die Mutter verwitwet ist
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, wenn der Vater verheiratet ist 

                                 In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.  

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht als Kopie vorzulegen.

 

Gebühren

13,00 Euro für die Geburtsurkunde, jede weitere Urkunde 6,50 Euro.

Bei jeder Geburt werden 3 gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:

  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse
  • Kindergeld
  • religiöse Zwecke

Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf 

  • Vaterschaftsanerkennung und
  • Namenserteilungen

stehen die Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.