Abwasserhausanschluss

abwasserhausanschluss

Beantragung eines Abwassserhausanschlusses
(Kanalhausanschluss)

Die Herstellung eines Abwasserhausanschlusses an die öffentliche Abwasserversorgung muss, sofern nicht bei der Ersterschließung verlegt, rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken beantragt werden.

Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur durch den Grundstückseigentümer und nur mit dessen Original-Unterschrift erfolgen kann.

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.
Besuchen Sie uns einfach nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus.