Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

BITTE BEACHTEN! Für die persönliche Erledigung von Angelegenheiten im Gewerbeamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Zuständige Abteilungen