Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Weitere Informationen zu den Flächennutzungsplänen der VG Montabaur finden Sie hier:


  • Teaser

    Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen