Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • Rechtsgrundlage

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Verbandsgemeinde Montabaur hat unter der Beteiligung von Bürgerinnern und Bürgern bei dem Institut für Sportstättenentwicklung einen Sportstättenleitplan in Auftrag gegeben.  

    Diesen können Sie hier einsehen.