Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • Rechtsgrundlage

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Verbandsgemeinde Montabaur hat unter der Beteiligung von Bürgerinnern und Bürgern bei dem Institut für Sportstättenentwicklung einen Sportstättenleitplan in Auftrag gegeben.  

    Diesen können Sie hier einsehen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen