Kind in KiTa anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen 
    • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).

    Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Hier finden Sie eine Übersicht der Ortsgemeinden und gelangen mit einem Klick auf Ihre Wohnsitzgemeinde direkt zur zuständigen Kindertagesstätte:

    Kindertagesstätten in den Ortsgemeinden

    Für die Anmeldung in den Kindertagesstätten der Stadt Montabaur und deren Stadtteilen verwenden Sie bitte das Anmeldeportal:

    KiTa-Portal Stadt Montabaur

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. Der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Verbandsgemeinde Montabaur ist das Kreisjugendamt des Westerwaldkreises. Der Besuch der Kindertagesstätte ist seit 01.08.2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.

  • Was sollte ich noch wissen?

    In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit „Betriebs-Kitas“ und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

    Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

    Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

    Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

    Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.


An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

Zuständige Abteilungen