Lärmschutz


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie die Bearbeitung von Lärmbeschwerden nichtgewerblichen Lärms sind die jeweiligen Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz zuständig. 

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung der VG Montabaur finden Sie hier


Zuständige Abteilungen