Gewerbe anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
      Ausgenommen sind unter anderem:
    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Wechsel der Rechtsform: 

    Es ist eine Gewerbeabmeldung für die alte Rechtsform und Anmeldung für die neue Rechtsform erforderlich.


    Handwerklichen Betrieb anmelden: 

    Wer ein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe selbstständig und gewerblich betreibt, ist in die Verzeichnisse der Handwerkskammer einzutragen. Im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ist geregelt, welche Berufe dazu gehören und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Somit ist vor der Gewerbeanmeldung zunächst mit der Handwerkskammer in Kontakt zu treten.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit gemäß § 38 GewO oder der Erlaubnispflicht. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1). Dieses ist entweder im Original unterschrieben oder in elektronischer Form beim Gewerbeamt einzureichen. Sofern Sie das Gewerbe persönlich anmelden wollen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen/Kollegen. Das Formular für die persönliche oder schriftliche Anmeldung finden sie als PDF- Dokument als „Gewerbe- Anmeldung“ unter „Formulare“ Vordrucke“. Wenn eine Online Anmeldung mit automatischer Weiterleitung an die zuständige Stelle gewünscht ist, klicken sie unter „Formulare/ Ausdrucke“ auf „Gewerbemeldung online (anmelden, abmelden, ummelden)“. Bei der Onlinemeldung ist es wichtig, den Personalausweis, sowie, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug anzuhängen.

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher und online Einreichung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor (unter vorheriger Terminvereinbarung), erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
  • Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur
    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug
    • Beiblatt für weitere Gesellschafter
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

    40,- € pro Gewerbemeldung

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur
    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare