Gewerbe ummelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln.

    Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden – zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht..

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel  OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand.

    Tätigkeiten, die eine mögliche Gefährdung Dritter bedeuten und daher einer besonderen Überwachung unterliegen, lösen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Ordnungsbehörde aus. Entsprechend sind bei einer Erweiterung Ihres Gewerbebetriebes um solche „überwachungspflichtigen“ Tätigkeiten die für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
     

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Gründe für eine Gewerbeummeldung:

    • Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur
    • Verlegung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur
    • Wechsel des  Gegenstandes des angezeigten Gewerbes
    • Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Sollten sich Änderung in Ihrem Gewerbe (Tätigkeit, Betriebsstätte, etc.) ergeben, sind diese unverzüglich anzuzeigen.

    Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder online einreichen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (GewA 2). Dieses ist entweder im Original unterschrieben oder in elektronischer Form beim Gewerbeamt einzureichen. Sofern Sie das Gewerbe persönlich ummelden wollen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen/Kollegen. Das Formular für die persönliche oder schriftliche Ummeldung finden sie als PDF- Dokument als „Gewerbe- Anmeldung“ unter „Formulare“ Vordrucke“. Wenn eine Online Ummeldung mit automatischer Weiterleitung an die zuständige Stelle gewünscht ist, klicken sie unter „Formulare/ Ausdrucke“ auf „Gewerbemeldung online (anmelden, abmelden, ummelden)“. Bei der Onlinemeldung ist es wichtig, den Personalausweis, sowie, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug anzuhängen.

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst um, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher und online Einreichung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor (unter vorheriger Terminvereinbarung), erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.


  • Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie  ändern oder erweitern  die  angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes  ändert
    • Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel Änderung Ihres  Namens oder des Namens Ihres Betriebes.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA 2)

    • Nachweis der Identität (Nachweis der Identität (Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug
    • Beiblatt für jeden weiteren Geschäftsführer
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

    40,- Euro (sind nicht im Voraus zu entrichten)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur
    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig der zuständigen Behörde vorliegen 
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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