Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Anträge / Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde MontabaurWir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.
Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl ab sofort zu beantragen:
- per Mail an briefwahl@montabaur.de
- schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier:
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.