Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Ordnungswidrigkeitenanzeige (DIN A4)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch das Ordnungsamt.

  • Rechtsgrundlage