Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Bevor ein gefährlicher Hund zugelegt wird, ist mit der Behörde bezüglich der Antragstellung in Kontakt zu treten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Höhe der Gebühren: 

    150,- Euro

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.


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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende