Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde MontabaurDas Wichtigste zum Winterdienst in Kürze:
- Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt beziehungsweise von Schnee und Eis freigehalten werden.
- Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche).
- Mit dem Räumen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beginnen. In der Woche gilt das von 07:30 bis 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:30 bis 19:00 Uhr. Auch nach 19:00 Uhr fällt noch Schnee, entsteht noch Glätte. Beides muss bis spätestens 07:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:30 Uhr beseitigt werden
Weitere Informationen für die einzelnen Gemeinden der VG Montabaur finden Sie hier
Teaser
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Rechtsgrundlage