Hundeangriff Meldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

    Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Zur Anzeige wird eine E-Mail oder ein Brief mit folgenden Informationen benötigt: 

    • Was ist passiert? 
    • Wo ist es passiert? 
    • Wann ist es passiert? 
    • Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt? 
    • Gibt es Zeugen? 
    • Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja benötigen wir die Atteste und Bilder der Wunde. 

    Eine kurze Sachverhaltsschilderung ist immer erforderlich.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    E-Mail oder Brief mit folgenden Daten: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt? Gibt es Zeugen? Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja fügen Sie Atteste und Bilder der Wunde bei. Ebenfalls eine kurze Sachverhaltsschilderung.

  • Zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Bearbeitungsdauer

    Sofort

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende