Hundeangriff Meldung
Leistungsbeschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde MontabaurZur Anzeige wird eine E-Mail oder ein Brief mit folgenden Informationen benötigt:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt?
- Gibt es Zeugen?
- Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja benötigen wir die Atteste und Bilder der Wunde.
Eine kurze Sachverhaltsschilderung ist immer erforderlich.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage