Dorferneuerung
Förderung der Altbausanierung
Um die Ortskerne zu erhalten und weiterzuentwickeln sind private Sanierungsmaßnahmen ein wichtiger Beitrag. Dazu werden Modernisierungs-/ Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen durch die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden gefördert. In besonderen Fällen kann auch der Abriss eines Gebäudes gefördert werden, wenn das Grundstück an gleicher Stelle mit einem neuen Wohnhaus bebaut wird.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge Privater sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die jeweiligen Gremien der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 10 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 6.500 €. Wenn die jeweilige Gemeinde fördert, gewährt die Verbandsgemeinde gewöhnlich den gleichen Förderbetrag.
Die Gemeinden haben zum Teil abweichende Förderbedingungen, nehmen Sie deshalb vor Antragstellung eine Beratung durch die Verbandsgemeindeverwaltung in Anspruch! Anschließend erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen.