Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Das Aufstellungsverfahren orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung sowie der Regionalen Raumordnungsplanung. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes werden nicht parzellenscharf dargestellt, so dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtskraft gegenüber dem Bürger entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist jedoch behördenverbindlich und stellt die Grundlage für die Entwicklung eines Bebauungsplanes dar. Die Flächennutzungsplanung obliegt der Verbandsgemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe.
Nachfolgend finden Sie die Auszüge aus dem Flächennutzungsplan, der im Jahre 2001 novelliert wurde. Da der Flächennutzungsplan zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde, sind die Darstellungen nicht immer aktuell. Daher empfehlen wir Ihnen im Einzelfall bei den zuständigen Mitarbeitern nachzufragen.
Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur
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