Bebauungspläne der Ortsgemeinden
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um Entwurfsfassungen handelt und diese noch keine Rechtskraft entfalten.
Hinweis:
DIN-Normen liegen zur Einsichtnahme im Zimmer Nr. 226, 2. Stock, Rathaus Neubau aus.
Ortsgemeinde Nentershausen
Aufstellung des Bebauungsplanes "Kita-Nentershausen"
Verfahrensstand: Offenlage nach § 3 II BauGB
Beteiligungszeitraum: 01.07.2024 - 02.08.2024 (einschließlich)
- Bekanntmachung (PDF)
- Planzeichnung (PDF)
- Textfestsetzungen (PDF)
- Begründung (PDF)
- Umweltbericht (PDF)
- Fachbeitrag Naturschutz (PDF)
- Lageplan externe Kompensationsflächen (PDF)
- Bestandskarte Biotoptypen (PDF)
- Artenschutzrechtliche Vorprüfungen (PDF)
- Schalltechnisches Gutachen (PDF)
- Rasterlärmkarte (PDF)
- SGD Nord - Wasserwirtschaft (PDF)
- LGB - Bergbau (PDF)
- Westerwaldkreis - Naturschutz, Wasserwirtschaft (PDF)
- LBM - Verkehr (PDF)
- Autobahn GmbH - Verkehr (PDF)
- Landesarchäologie - Denkmalschutz (PDF)
- Datenschutz (PDF)
Ortsgemeinde Girod
Bebauungsplan " Solarpark Barbara"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum: 10.06.2024 - 11.07.2024 (einschließlich)
Ortsgemeinde Nomborn
Änderung des Bebauungsplans "Ortslage - Teilbereich Hohlweg"
Verfahrensstand: Erneute Veröffentlichung der Planungsunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 10.06.2024 - 11.07.2024 (einschließlich)
Ortsgemeinde Großholbach
II. Änderung des Bebauungsplans "Vor der Kreuzwiese"
Verfahrensstand: Erneute Veröffentlichung der Planungsunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 03.06.2024 - 18.06.2024 (einschließlich)
Ortsgemeinde Görgeshausen
9. Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum: 27.05.2024 bis 27.06.2024 (einschließlich)