Bebauungspläne der Stadt Montabaur
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um Entwurfsfassungen handelt und diese noch keine Rechtskraft entfalten.
Hinweis:
DIN-Normen liegen zur Einsichtnahme im Zimmer Nr. 226, 2. Stock, Rathaus Neubau aus.
I. Änderung des Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße"
Verfahrensstand: Offenlage nach § 3 II BauGB
Beteiligungszeitraum: 01.07.2024 - 02.08.2024 (einschließlich)
I. Änderung des Bebauungsplanes "Behördenzentrum"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I
Beteiligungszeitraum: 24.06.2024 - 26.07.2024 (einschließlich)
III. Änderung des Bebauungsplanes "Alleestraße"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I
Beteiligungszeitraum: 24.06.2024 - 26.07.2024 (einschließlich)
I. Änderung des Bebauungsplanes "In der Trabenau"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I
Beteiligungszeitraum: 24.06.2024 - 26.07.2024 (einschließlich)