Kindertagesstätten
In der Verbandsgemeinde Montabaur bieten 27 Kindertagesstätten Kinderbetreuung an.
Von diesen Betreuungseinrichtungen stehen
- 13 Kindertagesstätten in kommunaler (gemeindlicher) und
- 14 Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte ist zu einer unverzichtbaren Erziehungs- und Bildungseinrichtung für unsere Kinder geworden. Sie soll dazu dienen, durch verschiedene Angebote die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Aus diesem Grund wurde der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz im Jahre 1996 im Kindertagesstättengesetz festgeschrieben. Am 01.07.2021 ist in Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz in Kraft getreten. Hiernach haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf 7 Stunden Betreuung am Tag in einer Kindertagesstätte bis zum Eintritt in die Grundschule. Dieser Anspruch beinhaltet auch den Anspruch auf ein Mittagessen in der Kita. Wenn eine Kindertagesstätte voll belegt ist und keinen Platz mehr für Ihr Kind anbieten kann, ist Ihr Ansprechpartner das Jugendamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und nicht die (Wohnsitz)Kindertagesstätte oder die Verbandsgemeindeverwaltung. Ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kindertagesstätte besteht nicht.
Hat ein Kind das zweite Lebensjahr vollendet, darf es auch länger als 7 Stunden in der Kindertagestätte betreut werden. In der Verbandsgemeinde Montabaur können Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres maximal 9 Stunden betreut werden. Da die längeren Betreuungszeiten sehr begehrt sind, wird für die Zuteilung an das Kind ein entsprechender Nachweis über die Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten erforderlich. Der Kinderstagesstättenbedarfsplan des Westerwaldkreises legt fest, welche Platzkontingente (7-/8- bzw. 9-Stundenbetreuung) in welcher Kindertagesstätte zur Verfügung stehen.
Die Betreuungsangebote in unseren Kindertagesstätten werden kontinuierlich attraktiviert und erweitert. Welches Betreuungsmodell die für Sie zuständige Kindertagesstätte aktuell anbietet, erfragen Sie bitte bei der Leitung Ihrer Kindertagesstätte, dem Kreisjugendamt oder den Sachbearbeiterinnen für Kindertagesstätten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Allgemeine Fragen zur Kinderbetreuung in der Verbandsgemeinde Montabaur beantworten Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen für Kindertagesstätten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Zu der für Ihr Kind zuständigen Kindertagesstätte leitet Sie ein "Klick" auf Ihre Wohnsitzgemeinde weiter: