Soziales
Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind in aller Regel auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist für die Gewährung dieser Hilfen nicht zuständig. In eigener Verantwortung entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lediglich über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist vielen Menschen unter den Namen „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld II“ bekannt. Diese soziale Leistung können erwerbsfähige Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen beantragen.
Zuständige Stelle ist das:
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen deckt die Sozialhilfe den individuellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu ermöglichen.
Bei Vorliegen anderer Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, werden die erforderlichen Unterstützungsleistungen mit dem Ziel bereitgestellt, dass die betroffenen Personen möglichst unbelastet am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungsbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe in Einrichtungen
Zuständige Stelle ist die:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur