Barrierefreiheit
Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind mittlerweile feste Institutionen geworden, um das Internet für alle zugänglich zu machen. Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema durch die "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), genähert. Die Verbandsgemeinde Montabaur bemüht sich diese Vorgaben zu erfüllen und wird zukünftig kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeiten.
Nachstehend stellen wir Ihnen Tipps zum Umgang mit der Website vor:
Sie haben die Möglichkeit die Schriftgröße der Website zu ändern:
- Ändern der Schriftgröße bei der Nutzung des Microsoft Internet Explorers: Über den Menüpunkt "Ansicht - Zoom >" kann die Schriftgröße der angezeigten Seiten verändert werden.
- Ändern der Schriftgröße bei der Nutzung des Mozilla Firefox: Entweder über den Menüpunkt "Ansicht - Schriftgrad >" oder über die Tastenkombinationen "STRG und +" zum vergrößern, "STRG und -"zum verkleinern sowie "STRG und 0" zum zurücksetzen in die Originalgröße.
Weitere Programme können beim Besuch unsere Website hilfreich sein:
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist bemüht, die Website www.vg-montabaur.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP). Diese Erklärung wurde am 02.11.2021 erstellt. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP Diese Website ist mit der BITV-RP teilweise kompatibel. Die Zugänglichkeit wird zeitnah in einem unabhängigen Test überprüft. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich:
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar. Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist zeitnah vorgesehen.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar. Die Ergänzung der Videos in Deutscher Gebärdensprache ist zeitnah vorgesehen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.vg-montabaur.de auffallen, können Sie jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Holger Pöritzsch
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Melissa Gundlach-Schmidt
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.vg-montabaur.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz