Haushaltssatzungen, Haushaltspläne und Jahresrechnungen
Die Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns der kommunalen Gebietskörperschaften stellen die, für das jeweilige Haushaltsjahr nach Maßgabe der Gemeindeordnung zu erlassende, Haushaltssatzungen und die jeweils zugehörigen Haushaltspläne dar.
Mit dem Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 2. März 2006 wurde in Rheinland-Pfalz ein neues, am kaufmännischen Rechnungswesen orientiertes, Gemeindehaushaltsrecht, die sogenannte kommunale Doppik, eingeführt. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Übergangsfrist stellten die Verbandsgemeinde Montabaur und alle ihr angeschlossenen Kommunen ihr Finanzwesen auf das neue Rechnungswesen um.
War bis zum 31.12.2008 die Wirtschaftsführung der Kommunen dem Grunde nach auf eine reine Betrachtung der Ein- und Auszahlungen, ergänzt um eine einfache Vermögensübersicht, reduziert, ist das neue Rechnungswesen in einem Drei-Komponenten-System verankert.
Im Zentrum steht nun, wie bei Wirtschaftsunternehmen auch, die Bilanz, die den Bestand des gemeindlichen Vermögens und dessen Finanzierung abbildet. Die zweite wesentliche Komponente stellen der Ergebnishaushalt und die daraus resultierende Ergebnisrechnung dar. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen die dem jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnen sind abgebildet, unabhängig davon, ob es sich um zahlungswirksame oder zahlungsneutrale Vorgänge handelt. Das Ergebnis dieser Komponente ist ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag der sich unmittelbar auf die Eigenkapitalausstattung der Kommune auswirkt. Als dritte Komponente verbleibt noch der Finanzhaushalt mit der daraus resultierenden Finanzrechnung. Sie bildet letztlich alle tatsächlich kassenwirksamen Vorgänge ab, also jede Ein- und Auszahlung. Das Ergebnis hieraus stellt die Veränderung der Liquiditätslage der Kommune dar.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Haushaltssatzungen mit den zugehörigen Haushaltsplänen, die Jahresrechnungen und die jeweiligen öffentlichen Bekanntmachungen.
Um zu den jeweiligen Dokumenten Ihrer Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde und Stadt zu gelangen, klicken Sie einfach auf das entsprechende Ortswappen.