Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 10.03.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 2025 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab 10.03.2025 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Jahr 2024 verabschiedet. Der Haushaltsplan gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.