Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 18.11.2024 bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf dieser Seite eingesehen werden (siehe Downloads unten).
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2025 können ab dem 18.11.2024 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.
Montabaur, 11.11.2024
Gez.
Ulrich Richter-Hopprich
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur